Für Teilnehmer:innen
Warum zeigt die Seite … keinen Inhalt an?
Unsere Webseite befindet sich noch im Aufbau. Das ist harte Arbeit und daher sind noch nicht alle Seiten vollkommen fertig.
Für Künstler:innen
Ich würden gern auf einem eurer Festivals auftreten. Was muss ich tun?
Wir freuen uns, dass du Interesse hast, bei, mit und für uns zu musizieren! Schreibe am Besten an vorstand (at) dckn.de und stelle dich kurz vor. Bitte sende uns auch ein Hörbeispiel deiner Musik (ggf. auch als Link zu einer online Plattform). Es ist außerdem günstig wenn du uns deine Vorstellung der Gage benennst. Bitte sei geduldig und nachsichtig mit uns, wenn wir nicht sofort antworten. Wir arbeiten projektbezogen und haben manchmal nur wenig Zeit außerhalb der geplanten Projekte.
Kann ich einen Vertrag in meiner Sprache erhalten?
Das co-kreative Netzwerk hat einen Standardvertrag der in deutscher oder englischer Sprache abgeschlossen wird. Da wir nur ein kleiner Verein sind, können wir eine rechtssichere Übersetzung in andere Sprachen nicht leisten. Bitte nutzt einen online Übersetzungsdienst um euch den Vertrag selbstständig in eure Sprache zu übersetzen, z.B. https://translate.google.com.
Wie unterschreibe ich euren Vertrag digital?
Mit einigen Programmen kannst du lokal auf deinem Rechner den Vertrag digital unterschreiben. Falls du kein solches Programm hast, oder nicht weißt, wie das funktioniert, kannst du mittels https://tools.pdf24.org/sign-pdf den Vertrag auch online unterschreiben. Beachte, dass deine eingetragenen Formulardaten dann an die Webseite übermittelt werden.
Wie verhält sich die Sache mit der Einkommenssteuer?
Beschränkt steuerpflichtige sind alle Personen die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Wir sind als Veranstalter gemäß EStG §50a gesetzlich dazu verpflichtet, für beschränkt steuerpflichtige Personen Einkommenssteuern im Wege des Steuerabzugs an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzuführen. Stand 2024 beträgt der Steuersatz 15% von der vereinbarten Bruttogage. Weiterhin ist darauf gemäß SolzG §§3–4 Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Bemessungsgrundlage abzuführen. Insgesamt ergibt sich dadurch eine Steuerlast von 15,825% der Bruttogage, die wir als Verein einbehalten und direkt an das BZSt überweisen müssen. Demzufolge ergibt sich die auszahlungsfähige Nettogage = Bruttogage x 0,84175.
Es existiert allerdings ein Freibetrag von 250€ pro Person pro Aufführung. Ist der Freibetrag überschritten wird die gesamte Gage steuerpflichtig.
Weitere Details und Beispiele finden sich auch auf der Internetseite des BZSt.
Kann ich meine Gage in Bar erhalten?
Nein. Eine Auszahlung ist nur via Überweisung von unserem Konto möglich.
Für Mitglieder
Konkrete Fragen von Mitgliedern beantworten wir gern unter vorstand (at) dckn.de.
Für Vereine
Im Jahr 2023 gegründet, erkunden wir zusammen das Vereinsleben und lernen dabei viel über allerlei Themen, von Veranstaltungsorganisation, über Steuern bis hin zu IT-Infrastuktur.
Eine der wichtigeren Änderungen im Vereinsrecht war das Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht, welches §32 BGB derart ändert, dass virtuelle Mitgliederversammlung auch ohne Satzungsänderungen möglich sind. Dies soll vielen bestehenden Vereinen einen einfacheren Zugang zu den Möglichkeiten der digitalen Kommunikation öffnen.
Wir sind von Anfang an mit dem Ziel gestartet ein digitaler Verein zu sein, der überregional tätig ist und auf Papierprozesse verzichtet, wo es nur möglich ist. Dies ist unserer Wahrnehmung nach ein Novum, welches noch kaum ein Verein umsetzt.